Ferienanspruch berechnen (bis b’Files v9.0)

Bis b’Files® v9.0

Das persönliche Ferienguthaben wird in b’Files® im Reiter TEAM > FERIEN beim entsprechenden Mitarbeiter eingetragen und muss in älteren Versionen manuell berechnet werden.

1. Erfassen Sie Im Reiter TEAM > FERIEN im Feld ANSPRUCH FERIENSTUNDEN AKT. JAHR den Ferienanspruch für das akuelle Jahr. Dieser kann manuell oder mit unserer Excel-Tabelle hinter dem Button FERIENSTUNDEN KALKULATIONSHILFE berechnet werden.
2. Im Feld FERIENSTUNDEN AUS ÜBERZEIT wird der Überzeitsaldo in Stunden aus dem vorhergehenden Jahr eingetragen, welche im aktuellen Jahr als Ferien bezogen werden können. Überstunden, die als Startguthaben in das aktuelle Jahr übernommen werden sollen, werden im Reiter TEAM > ARBEITSZEIT von Hand in das Feld * ÜBERTRAG 20XX eingetragen.
3. Im Feld FERIENSTUNDEN AUS GUTHABEN  werden nicht bezogene Ferienstunden aus dem vorhergehenden Jahr eingetragen.

Der Ferienanspruch verändert sich bei Änderungen des Anstellungsverhältnisses sowie bei unbezahltem Urlaub und bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall.

VOLLZEITANSTELLUNG
Arbeitet ein Mitarbeiter das ganze Jahr 100%, so berechnet sich das Ferienguthaben aus den Ferientagen pro Jahr multipliziert mit den Sollstunden pro Tag.

Beispiel: 20 Tage x 8.3 Stunden/Tag = 166 Stunden
Das effektive Ferienguthaben beträgt 166 Stunden und wird in das Feld ANSPRUCH FERIENSTUNDEN AKT. JAHR eingetragen werden.

Für ausserordentliche Situationen kann der Ferienanspruch mithilfe unserer Excel-Tabelle ermittelt werden.
Gehen Sie wie folgt vor:

ALLGEMEINE EINSTELLUNGEN
1. Tragen Sie den Mitarbeiternamen und das Jahr der Ferienberechnung sowie die Sollstunden pro Tag bei 100% ein.
2. Tragen Sie das Ferienguthaben pro Jahr bei einer 100 % Anstellung in Tagen ein.
3. Tragen Sie die Anzahl der Arbeitstage je Monat, abzüglich gesetzlicher und lokaler Feiertage, ein.

Vollzeitanstellung

TEILZEITARBEIT
1. Tragen Sie die monatlichen Anstellungsprozente in die Spalte ANSTELLUNG PROZENT ein.
Beispiel: Ein Mitarbeiter ist bis Ende Juli 2014 zu 100% angestellt. Ab 1. August wird das Arbeitspensum auf 50% reduziert.
2. Der Anstellungsgrad bleibt von Januar bis Ende Juli bei 100%. Tragen Sie von August bis Dezember 50% ein. Die mittlere Anstellung auf das Jahr gerechnet verringert sich nun auf 79.17%.
3. Das effektive Ferienguthaben beträgt 131.4 Stunden (entspricht 79%) und kann in b’Files® im Feld ANSPRUCH FERIENSTUNDEN eingetragen werden

Teilzeitarbeit

 

EIN- UND AUSTRITT WÄHREND DES MONATS
1. Die effektiven Arbeitstage im Ein- und Austrittsmonat werden in der Spalte ARBEITSTAGE EIN-/AUSTRITT eingetragen. In Monaten ohne Anstellung werden die Anstellungsprozente im Feld ANSTELLUNG PROZENT auf Null gesetzt.
2. Im Februar muss der Mitarbeiter an 15 Tagen arbeiten und im November an 5 Tagen. Tragen Sie unter ARBEITSTAGE EIN-/AUSTRITT die entsprechenden Zahlen ein.
3. Da im Januar und Dezember der Mitarbeiter nicht angestellt ist, werden unter ‘Anstellung Prozent’ die entsprechenden Monate auf Null gesetzt.
4. Das effektive Ferienguthaben beträgt 124.5 Stunden (entspricht 75%) und kann in b’Files® im Feld ANSPRUCH FERIENSTUNDEN eingetragen werden.

Beispiel: Ein Mitarbeiter wird ab 10. Februar 2014 eingestellt und tritt am 7. November 2014 aus

Ein- oder Austritt innerhalb des Monats

 

UNBEZAHLTER URLAUB
1. Bei unbezahltem Urlaub verringert sich das Ferienguthaben. Gehen Sie gleich vor wie im Abschnitt ‘Allgemeine Einstellungen’ oder ‘Ein- oder Austritt innerhalb des Monats’ beschrieben.
2. Der Anstellungsgrad wird für April und Mai unter ANSTELLUNG PROZENT auf Null gesetzt. Für diese Monate besteht kein Ferienguthaben.
3. Das effektive Ferienguthaben beträgt 138.3 Stunden (entspricht 83.3%) und kann in b’Files® im Feld ANSPRUCH FERIENSTUNDEN eingetragen werden.

Beispiel: Ein Mitarbeiter nimmt 2 Monate unbezahlten Urlaub im April und Mai

Unbezahlter Urlaub

 

ARBEITSUNFÄHIGKEIT
1. Bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit verringert sich, gemäss OR Art. 329b, nach einer Sperrfrist das Ferienguthaben.
2. Für jeden vollen Monat Abwesenheit kann der Ferienanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden. Bei 100 % Arbeitsunfähigkeit besteht eine Sperrfrist von 1 Monat, bei 50 % Arbeitsunfähigkeit von 2 Monaten. Angefangene Monate werden nicht berücksichtigt. Bei Absenz aufgrund von Schwangerschaft besteht eine Sperrfrist von 2 Monaten.

 

Ferienanspruch berechnen ab b’Files® v9.1