Sollstunden bei Teilzeit-Anstellung

Die Sollstunden bei Teilzeit-Anstellung berechnen sich aus den Sollstunden eines 100%-Pensums und dem Eintrag im Feld ANSTELLUNG IN %. Die Kreuze bei den Wochentagen zeigen, auf welche Tage die Sollstunden verteilt werden.

Variante 1: Alle Wochen-Halbtage sind markiert

Die Sollstunden berechnen sich entsprechend den Anstellungs-Prozenten aus dem Monatstotal eines Vollzeit-Angestellten.

Variante 2: Es sind nur die Wochen-Halbtage markiert, an denen der Mitarbeiter arbeiten soll.

Die Sollstunden errechnen sich aus den effektiven Arbeitstagen für einen Monat multipliziert mit den Sollstunden pro Tag. Bei Markierung eines Halbtages wird entsprechend mit der Hälfte gerechnet.

Rechenbeispiel Monat ohne Feiertage
März 2022, keine Feiertage, 23 Arbeitstage
bei 8.5 Sollstunden, Teilzeitanstellung 80% (jeweils Freitag frei)
Sollarbeitszeit bei 100%: 195.5 h

Variante 1 (alle Wochen-Halbtage sind markiert)
23 Arbeitstage x 8.5 h/Tag = 195.5h x 80% = 156.4 h
(23 Tage x 6.8 h/Tag)

Variante 2 (alle Wochen-Halbtage ausser Freitag sind markiert)
100%: 23 Arbeitstage
80%: 19 Arbeitstage x 8.5 h/Tag = 161.5 h

Rechenbeispiel Monat mit Feiertagen
April 2022, 2 Feiertage, 19 Arbeitstage
bei 8.5 Sollstunden, Teilzeitanstellung 80% (jeweils Freitag frei)
Sollarbeitszeit bei 100%: 161.5 h

Variante 1 (alle Wochen-Halbtage sind markiert)
19 Arbeitstage x 8.5 h/Tag = 161.5 h x 80% = 129.2 h
(19 Tage x 6.8 h/Tag)

Variante 2 (alle Wochen-Halbtage ausser Freitag sind markiert)
100%: 19 Arbeitstage
80%: 15 Arbeitstage x 8.5 h/Tag = 127.5 h

Je nach dem an welchen Wochentagen ein Mitarbeiter arbeitet und wie die Feiertage fallen, ergeben sich somit bei den zwei Varianten unterschiedliche Sollstunden. Über das Jahr gleich es sich jedoch in der Regel aus.

Unsere Empfehlung
Markieren Sie sämtliche Kreuze bei den Wochentagen sobald die Arbeitszeiten eines Mitarbeiter auch nur leicht flexibel sind. Dieser Mitarbeiter muss den gleichen Anteil der 100%–Sollstunden arbeiten für den er auch sein Gehalt bezieht.
Nur bei Mitarbeitern deren Arbeitstage unverrückbar festgelegt sind, sollen die Sollstunden mit den Kreuzen bei den Wochentagen angepasst werden. Dies kann z.B. bei einem Mitarbeiter der Fall sein, der immer am Montag arbeitet, allerdings nur, wenn er in der Woche vom Ostermontag nicht an einem anderen Arbeitstag arbeitet.